Viele Fragen beschäftigen Sie:
Die Beratung im Schwangerschaftskonflikt ist ergebnisoffen gemäß der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung nach §219 StGB. Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrem Entscheidungsprozess. Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie auf Wunsch auch anonym. Die Beratung ist kostenlos. Wir stellen Ihnen die Beratungsbescheinigung aus.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserer Broschüre "Schwanger - und jetzt ein Kind?"
Sie wollen unsere Unterstützung? Dann nehmen Sie Kontakt mit einer unserer Berater*innen auf.
Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA):
Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) in Teilen von NRW als Modellregion eingeführt. Nach der Erprobungsphase soll sie bundesweit eingeführt werden. Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dieser in der ePA erscheint. Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann - über das Einlesen der Versichertenkarte - der Schwangerschaftsabbruch auf unbestimmte Zeit einsehbar sein. Ärztinnen*Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass Sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden oder nicht. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit, der ePA in Gänze zu widersprechen oder auch nur einzelnen abgespeicherten Informationen.